
Betreuungsangebote
Der Kinderschutz Verein Blomberg e. V. ist seit August 2017 Träger der Betreuungsangebote an der Grundschule in Großenmarpe.
Der gemeinnützige Verein ist anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.
„Schule von Acht bis Eins“
Die Schülerinnen und Schüler werden schultäglich in der Zeit von 7.00 – 9.00 Uhr und von 11.30- 13.30 Uhr (Freitags bis 15.30 Uhr) in den Betreuungsräumen der Grundschule Großenmarpe betreut. Sie können an Beschäftigungsangeboten teilnehmen und haben Raum und Zeit für die freie Gestaltung. Die Erzieher schicken die Kinder pünktlich zum Unterricht und empfangen sie nach dem Unterricht wieder.
„Dreizehn Plus“
Die Schülerinnen und Schüler werden schultäglich in der Zeit von 7.00 – 9.00 Uhr und von 11.30- 13.30 bis 16.30 (Freitags bis 15.30 Uhr) betreut.
Sie nehmen am gemeinsamen Mittagessen teil und erhalten Unterstützung bei den Hausaufgaben. Im Anschluss an die Hausaufgaben finden in Absprache mit den Eltern und Kindern Gruppenangebote zur Freizeitgestaltung und freies Spielen statt.
Pädagogischer Konsens
Die Kinder werden bei Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, beteiligt. Ihre Eigenverantwortlichkeit wird in diesem Prozess gefördert und gefordert. Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist wichtig.
Bei Interesse erreichen Sie uns unter:
betreuung-grosssenmarpe@web.de
oder telefonisch 01516 3345125
Ferienbetreuung
In den letzten 2 Wochen der Sommerferien bieten wir eine Ferienbetreuung an. Es können vorrangig Schulanfänger und Grundschulkinder,
sowie Geschwisterkinder der Grundschule Großenmarpe angemeldet werden.
Die Teilnehmerzahl ist auf ca. 30 Kinder pro Woche begrenzt. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, dürfen auch Grundschulkinder und deren Geschwister aus der Großgemeinde Blomberg teilnehmen.
Die Ferienbetreuung wird mit Mitarbeiterinnen der Betreuungsangebote und Honorarkräften an der Grundschule in Großenmarpe durchgeführt.
Es werden Ausflüge, kreative, sportliche, musikalische, künstlerische oderkulturelle Angebote zur Auswahl gestellt. Diese Angebote können auch in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und öffentlichen Institutionen stattfinden.